SATZUNG

Auf dieser Seite spreche ich einige meiner wesentlichen Vorstellungen zu den Satzungsbestimmungen an.

 

Die Weltbürger 21-Satzung ist von einer Arbeitsgruppe im Gründerteam detailliert noch zu erarbeiten. Hier möchte ich nur einige wesentliche Gesichtspunkte zum Inhalt der Satzung aufführen, die nach meiner Vorstellung enthalten sein sollten:

 

Die Stiftung ist gemeinnützig, humanitär, kulturell und politisch engagiert. Sie will in allen öffentlichen Gesellschaftsbereichen überparteilich jeweils auch national und global aktiv werden.


Die Stiftung kann auf nationalen Ebenen selbständige Unterorganisationen bilden. Dazu bedarf es grundsätzlich eines Mehrheitsbeschlusses der Vollversammlung. Der Vorstand kann die Bildung von Organisationen auf den nationalen Ebenen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Vollversammlung genehmigen. Eine Prüfungskommission für Aufnahme-Interessenten von Unterorganisationen ist einzurichten.

 

Mitglieder der Stiftung versuchen im privaten und beruflichen Umfeld mit partnerschaftlichen Grundüberzeugungen zu leben (siehe "Mitwirkung").

 

Die Mitgliedschaft in der Stiftung und ihren Unterorganisationen ist kostenfrei, damit allen Menschen eine Teilnahme möglich ist.

 

Von der Weltbürger 21-Stiftung dürfen weder die Mitglieder noch andere Personen persönlich zur Leistung von Spenden aufgerufen werden. Spenden an die Stiftung sind möglich und erwünscht. Alle Spenden werden unabhängig von ihrer Höhe im Internet in mindestens vierteljährlichen Abständen mit Namensnennung der Spender veröffentlicht, sofern die Spender zustimmen. Wie mit Spenden verfahren werden soll, deren Spender keine Namensnennung wünschen oder die suspekt sind, muss beraten werden. Nach meiner Auffassung sollten solche Spenden an das Kinderhilfswerk UNICEF der UNO geleitet werden. Darüber ist ohne Namensnennung der Spender über die Spende öffentlich zu berichten.

 

Klare Regelungen für Spender gehören in die Satzung. Geldspenden werden nur  von Einzelpersonen und nicht von Firmen angenommen (da Lobbyismus in jeder Form abgelehnt wird).  Spenden können frühestens nach dem Gründungsbeschluss bei einem ausreichend zugesagten Stiftungskapital und Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Stiftung (Steuerbefreiung) durch die zuständigen Finanzbehörden auf einem Treuhandkonto eingezahlt werden. Spendengelder stehen erst nach Konstituierung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand für die Stiftungsaufgaben zur Verfügung.

 

Das Finanzgebaren der Weltbürger 21-Stiftung wird in jährlichen Rechenschaftsberichten detailliert im Internet veröffentlicht.

Es ist vom Gründerteam vorläufig festzulegen,

a) wer neben dem Gründerteam der 1. Mitglieder-Vollversammlung angehören kann;

b) wie sich der Vorstand zusammensetzen soll;

c) wer dem zu schaffenden Stiftungsrat (als Aufsichtsgremium) angehören soll.

 

Alle Mitglieder der Vollversammlung und vom Stiftungsrat tragen ihre persönlichen Unkosten und Teilnahme-Auslagen selbst.